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Sprockhövel als erste Kommune in NRW mit Ratsbeschluss

zur Medizinischen und Zahnmedizinischen Daseinsvorsorge

Eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung auf qualitativ hohem Niveau sind wesentliche Voraussetzungen für ein funktionierendes Gesundheitswesen und ein Teil der Daseinsvorsorge einer Kommune.

Gemeinsam mit den Selbstverwaltungsorganen, die für die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung verantwortlich sind, wird die Verwaltung der Stadt Sprockhövel in regelmäßigen Zeitabständen die Versorgungslage analysieren.

Wie entwickelt sich der Versorgungsgrad? wie stellt sich die Altersstruktur der Ärzte-und Zahnärzteschaft dar? Entsprechen die Standorte der Praxen der Bedarfslage in der Region? Wie verändern sich die ärztlichen und zahnärztlichen Berufsausübungsstrukturen? Ist die Notfallversorgung am Bedarf der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet?

Die Ergebnisse werden in dem Ausschuss für Soziales, Gesundheitsvorsorge, Integration und Teilhabe mit allen politischen Parteien diskutiert, um ggfs. Maßnahmen zu empfehlen, einer drohenden Unterversorgung rechtzeitig vorzubeugen.

Beispiele einer überraschenden medizinischen Unterversorgung zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gibt es reichlich, auch in NRW.

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat daher in seiner Sitzung vom 16.März 2023 mit allen Parteien ohne Gegenstimme beschlossen, die Verwaltung der Stadt mit dieser vorausschauenden Aufgabe zu beauftragen.

Die Stadt Sprockhövel ist damit die erste Kommune in NRW, die diesen Teil der Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger per Ratsbeschluss in der Verwaltungskompetenz integriert hat.