Auf geht’s. So werden Sie Mitglied.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft.
Sie können hier online Mitglied werden.

Falls Sie den Mitgliedsantrag schwarz auf weiß vor sich liegen haben wollen, empfehlen wir Ihnen unser Mitgliedsantrag-PDF. Senden Sie diesen einfach an folgende Adresse:

CDU Stadtverband Sprockhövel
Bochumer Straße 15
45549 Sprockhövel

Hinweis:
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Aufnahmeantrag

Ich beantrage die Aufnahme in die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und erkläre, dass ich keiner anderen Partei oder anderen politischen, mit der CDU konkurrierenden Gruppierung oder deren parlamentarischen Vertretung angehöre.

(Die hier erhobenen Daten sind notwendig für die Entscheidung über Ihren Aufnahmeantrag. Diese Daten dienen ausschließlich der Parteiarbeit und werden von der CDU zum Zweck parteiinterner Daten- und Textverarbeitung elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt.)

    Ihre Daten:















    Freiwillige Angaben:















    Weitere Interessen:

    Ich möchte außerdem Informationen zur Mitgliedschaft in folgenden Vereinigungen/Sonderorganisationen:

    Beitrag:

    Die CDU finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.
    Mit dem Geld bezahlen wir Informationen sowie Veranstaltungen für unsere Mitglieder, aber auch Wahlkämpfe.
    Deshalb ist auch Ihr Mitgliedbeitrag so wichtig!

    Die Höhe bestimmen Sie selbst. Der Mindestbeitrag beträgt 6 € im Monat.
    Darüber hinaus gelten folgende Orientierungsbeiträge:
    15 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 2.500 Euro,
    25 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 4.000 Euro,
    50 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 6.000 Euro.
    Sie können aber auch gerne mehr bezahlen.
    Dies ermöglicht zum Beispiel auch reduzierte Beiträge für Mitglieder in der Ausbildung oder in finanziellen Notlagen.

    Übrigens: Die Hälfte Ihrer Mitgliedsbeiträge und Spenden (berücksichtigt werden dabei Zuwendungen von max. 1.650,- € bei Alleinstehenden und 3.300,- € bei verheirateten Personen) bekommen Sie vom Finanzamt bei Abgabe Ihrer Steuererklärung zurück. Darüber hinaus gehende Zuwendungen bis max. 1.650,- €/3.300,- € können steuer mindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden.