Kämmerer Volker Hoven muss jetzt liefern!
Die Corona-Krise wird auch große Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Sprockhövel haben.
Kämmerer Volker Hoven muss daher umfassend über die Finanzlage der Stadt Auskunft geben. Dies ist bislang nicht geschehen. Daher haben die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Antrag in die Sitzung des Rates am 07.05.2020 eingebracht.
Es muss erkennbar werden, wie der Haushalt jeweils vor Corona, während Corona und nach Corona aussah bzw. aussieht.
Die finanzielle Lage der Stadt ist nämlich nicht nur das Ergebnis der aktuellen Krise, sondern auch der Arbeit des Kämmerers bis dahin. Herr Hoven erweckt den Eindruck, als seien die sich abzeichnenden finanziellen Auswirkungen vom Schicksal bestimmt und müssen daher als gegeben hingenommen werden.
Als Kämmerer muss er sich jedoch seiner Verantwortung stellen und für Sprockhövel die finanzielle Richtung in und aus der Krise vorgeben.
Hierzu muss Herr Hoven sowohl einen Statusbericht zum Stichtag 29.02.2020 als auch einen Soll-Ist-Vergleich nebst aktueller Gewerbesteuer-Hochrechnung für das Jahr 2020 basierend auf den Stichtag 30.04.2020 über die finanzielle Situation seit Beginn der Corona-Maßnahmen dem Rat der Stadt Sprockhövel vorlegen.
Außerdem muss er die konkreten Maßnahmen erläutern, wie die Stadt Sprockhövel die finanzielle Handlungsfähigkeit ab dem Haushaltsjahr 2021 sicherstellen will.
Bislang hat sich Herr Hoven nur über die Medien geäußert. Die durch die Corona-Pandemie verursachte Situation könne nicht mehr allein gestemmt werden. Es sei die Stunde der Regierungschefs die nötigen Weichen jetzt national und international zu stellen. Neben der Ankündigung der Einbringung eines Nachtragshaushaltes kündigt er ohne nähere Begründung weiter an, auf eine Erhöhung der Steuerhebesätze verzichten zu wollen.
Das klingt für einen zuständigen Kämmerer sehr hilflos und wirkt keineswegs durchdacht.
Was will er genau und auf welcher Grundlage?
Die Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses 2019 (31. März 2020) im Stadtrat ist bereits verstrichen. Dieser Verstoß gegen die Gemeindeordnung des Landes NRW kann auch nicht mit der Corona-Krise entschuldigt werden, da der Jahresabschluss bereits vor Bekanntwerden der aktuellen Corona-Ausmaße weitestgehend fertiggestellt hätte sein müssen.
Die Vorlage des Jahresabschlusses 2019 hat nun eine besondere Bedeutung. Sie ist nun zwingend erforderlich, um die Auswirkungen und das Ausmaß der Corona-Krise im Vergleich mit der Situation vor der Corona-Krise abschätzen zu können.
Spielt Herr Hoven bewusst auf Zeit?
Scheut er den Blick zurück und möchte seine Bilanz mit Corona vernebeln?
Verschweigt er einen Erlass der Landesregierung, der den Kommunen einen angemessenen Umgang mit den Corona-bedingten Folgen ermöglicht und aus dem auch schon konkret erforderliche Gesetzesänderungen beschlossen wurden, so unter anderem auch mit Auswirkungen im Stärkungspaktgesetz?
Das darf nicht sein. Es stellen sich viele Fragen.
Der Kämmerer Volker Hoven muss jetzt liefern!